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Experienced Cruiser
Picture of Bine
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Ein interessantes Urteil zu Ausflügen:

http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/reiserecht/reiserecht_aid_66703.html


Gruß Bine
________________________
Inspiration 1998/Sun Vista 1999/Superstar Leo (Norwegian Spirit) 2000/Norwegian Wind 2001/European Vision (MSC Armonia) 2002/AIDA Cara 2003/AIDA Blu 2004 (2mal)/Voyager o.t. Seas 2005/Color Fantasy 2005/Norwegian Jewel 2006/Vision of the Seas 2006/MSC Opera 2007
 
Posts: 332 | Location: Duisburg/Europe's largest inland harbour/Germany | Registered: March 31, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Moderatorin
Master Cruiser
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Langsam spinnen unsere Richter aber auch. Bald müssen deutsch Reisebüros mitarbeiter zum Händchen halten abstellen.
 
Posts: 972 | Location: Germany | Registered: February 20, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Cruise Guru
Picture of ferrycruiser
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Moin,

die Mitarbeiter deutscher Reisebüros sollten erstmal lernen, wovon sie überhaupt sprechen. Manchmal glaube ich, die Damen und Herren haben eine Woche vorher noch Wurst an der Real-Theke verkauft...

Es gibt natürlich Ausnahmen, aber manche Beratung im Reisebüro war für mich so haarsträubend, dass ich seit Jahren kein Reisebüro mehr betrete.
Roll Eyes

Aber das nur so nebenbei...

Ahoi,


Marc



 
Posts: 1469 | Location: Mainz/Rhein | Registered: August 25, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Moderatorin
Master Cruiser
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Trotzdem alles was man früher als Zusatz Service geleistet hat und evtl. zum Selbstkostenpreis dem Kunde auf seinen Wunsch hin organisiert hat ist mit solchen Urteilen nicht mehr möglich den man muss die Sorge habe das man mit Richtig massiven Summen haftet. Somit fallen alle Ausflüge die nicht von der Reederei sind schon wieder weg. Theroretisch bedeutet das, das wir den Kunden nur noch sagen können wo er es buchen kann aber das er es künftig selber organisiern muss um evtl. Haftungen auszuschließen.

Im Klar text heisst das die Service Wüste Deutschland wird vom den Gerichten nur noch erweiteret.......
 
Posts: 972 | Location: Germany | Registered: February 20, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Experienced Cruiser
Picture of Bine
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Ich verstehe das so, daß der Reiseveranstalter und nicht das Reisebüro haftet.

MSC hatte sich bei meinem Beschwerdeschreiben über die mißlungene Ostseetour (Minicruise Opera) damit rausgeredet, daß an Bord gebuchte Ausflüge kein Bestandteil des mit ihnen geschlossenen Reisvertrages sind und somit eine Fremdleistung seien. Dieses Rausreden ist wohl mit dem neuen Urteil zukünftig nicht mehr möglich.

So hab ich es wenigstens verstanden.


Gruß Bine
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Moderatorin
Master Cruiser
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Bine das gibt es den kleinen unscheinbaren zusatz den AUCH die NUR VERMITTLER trifft - somit die Reisebüros.

Mann kann nur hoffen das in der Richterlichen Begründung das ganze etwas genauer ausgeführt und abgestuft wird sonst trifft es auch die Reisebüros. Doch im FIT fall war das nicht der Fall.
 
Posts: 972 | Location: Germany | Registered: February 20, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Moderatorin
Master Cruiser
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Na ja das Gesetz is erstmal nur in Deutschland bindend und MSC wird evtl. die Italien Karte ziehen... und raus aus dem Schneider sein.

Ausserdem wird es warscheinlich eher um Schäde in Form von Verletzungen gehen.
 
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Cruise Guru
Picture of shiplover2002
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Hallo ferrycruiser
Du sprichst mir aus der Seele. Mein Reisebüro hat auch mein Vertrauen verspielt. Seit 5 Arbeitstagen sitzen die auf den Reiseunterlagen und haben angeblich telefoniert. Es kam eine lauwarme Entschuldigung. Ich werde in Zukunft im Internet buchen, nicht wahr lieber Jens?? ThumbUp
Viele Grüße
Gerd
 
Posts: 2427 | Location: Hamburg | Registered: June 21, 2002Edit or Delete MessageReport This Post
Moderatorin
Master Cruiser
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Ja je größe die Agentur je schwer fälliger das ganze.....
 
Posts: 972 | Location: Germany | Registered: February 20, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Cruise Commodore
Picture of Raoul Fiebig
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quote:
Mein Reisebüro hat auch mein Vertrauen verspielt.


Hallo Gerd,

schon wieder? Eek


Best regards,

Raoul Fiebig
 
Posts: 8338 | Location: Paderborn, Germany | Registered: June 07, 2002Edit or Delete MessageReport This Post
Uwe
Cruise Guru
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quote:
Originally posted by shiplover2002:
...Mein Reisebüro hat auch mein Vertrauen verspielt.


Hallo Gerd,
per Zufall habe ich ein Internetreisebüro gefunden, das (jedenfalls bisher) mein Vertrauen errungen hat.
Gruß
Uwe

...der bisher fast alles online erledigt hat
 
Posts: 1489 | Registered: October 19, 2005Edit or Delete MessageReport This Post
Cruise Guru
Picture of shiplover2002
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Hallo
@Raoul: ja schon wieder,jetzt ist empty
@Uwe: Du meinst doch wohl: http://www.sonnendeck-seereisen.de/ da werden Sie geholfen!
Viele Grüße
Gerd
 
Posts: 2427 | Location: Hamburg | Registered: June 21, 2002Edit or Delete MessageReport This Post
Uwe
Cruise Guru
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Nein Gerd, dieses Reisebüro kenne ich gar nicht.
Schicke dir eine PM mit der Adresse.
Gruß
Uwe
 
Posts: 1489 | Registered: October 19, 2005Edit or Delete MessageReport This Post
Master Cruiser
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Uwe, dann schau Dir die Seite mal an Lol!

Und um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen: Es haftet der Reiseveranstalter, nicht der Reisevermittler = Reisebüro. Reiseveranstalter ist bei einer Pauschalreise z.B. TUI, Neckermann, etc., nicht aber das Reisebüro, das die TUI-Pauschalreise verkauft/vermittelt hat.

Die Entscheidung deckt sich insoweit mit der bisherigen Rechtsprechung zum Reiserecht, wo beispielsweise der Reiseveranstalter auch für Mängel des Hotels achtet. Der Reiseveranstalter muss sich bevor er ein Hotel in sein Angebot aufnimmt davon überzeugen, dass dies z.B. den üblichen Sicherheitsanforderungen entspricht, und dies auch während der Saison prüfen. Entsprechendes gilt nach dem Artikel nun auch für vom Reiseveranstalter vor Ort vermittelte Ausflüge. Auch hier muss sich der Reiseveranstalter vorher davon überzeugen, dass sein Vertragspartner, also z.B. das türkische Busunternehmen, ordentlich arbeitet, also z.B. nicht mit völlig heruntergekommenen Bussen fährt, die bei uns keinesfalls mehr durch den TÜV kämen (alles natürlich nur fiktive Beispiele).

Inwieweit das für Kreuzfahrten gilt, sei dahingestellt. Wenn dann nur für deutsche Veranstalter, nicht aber für die Amis. Angesichts der Firmengeflechte vermag ich es nicht zu beurteilen, ob eine bei RCL Deutschland gebuchte Reise tatsächlich hinsichtlich der Ausflüge, die dann beispielsweise vor Ort am Schiff gebucht werden, insoweit deutschem Recht unterliegt (auch online können die Ausflüge beispielsweise bei RCL nur auf der amerikanischen Seite gebucht werden).

Gruß

Carmen


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Moderatorin
Master Cruiser
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Liebe Carmen mir scheint du bist leider nicht ganz im Bilde.....

1) In dem moment wo das Reisebüro dir 2 Leistungen anbietet zum Beispiel Kreuzfahrt und Flug (dieser nicht von der Reederei) ist das REISEBÜRO DER VERANSTALTER!!!!! Viele Kunden sind sich dessen nicht bewusst.
ego - wenn dein Reisebüro dir eine Kreuzfahrt verkauft und aus Service gründen (weil Sie auch was von diesem Geschäft verstehen & bereit sind seinem Kunden eine guten Service anzubieten) dir auch Ausflüge die nicht vom der Reederei stammt vermittlet ist er Veranstalter und somit haftbar.

2) nicht alle Veranstalter heissen TUI, Neckermann etc. Es gibt viele kleine spezial Veranstalter die langsam vom Markt verschinden durch solche Entscheidungen.

Solche Entscheidungen sind aber leider ein Zeichen unserer Zeit - es möchte keiner mehr für sein persönliches verhalten verantwortung übernehmen. Beispiel: Besoffener fällt in einen offenen aber mit Sicherheitsband abgesperter Schacht, wo gerade gearbeitet wird - Wer haftet? Klar der Veranstalter - egal wer ob der Kerl stockbesoffen war oder nicht. Da muss ich mir doch langsam an den Kopf langen!!!!

Wenn das so weiter geht werden die Agenturen auch noch für die Springer haften!!!
 
Posts: 972 | Location: Germany | Registered: February 20, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Master Cruiser
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moeve,

Nach meinen noch rudimentär vorhandenen Kenntnissen im Reiserecht ist das Reisebüro Vermittler und der Durchführende der Veranstalter. Auch in dem Artikel wird darauf hingewiesen, dass

„Ein Urlauber kann von einer Eigenleistung seines Veranstalters ausgehen, wenn das Logo, die Farbgestaltung der Werbung und die Bezahlung bei seiner Reiseleitung so beherrschend sind, dass dahinter eine bloße verbale Vermittlererklärung auf einem Informationsblatt zurücktritt“

Und das Urteil bezog sich auf eine Pauschalreise, bei der vor Ort vom Pauschalreise-Veranstalter noch Ausflüge und zwar mit deren "Logo" angeboten werden.

Bucht mir ein Reisebüro eine LH-Flug, eine Kreuzfahrt mit RCL und noch einen Mietwagen von Alamo und ggfs. noch ein Hotel in Miami über DER, dann handelt es sich ja nicht um eine Pauschalreise, sondern um eine nach den individuellen Wünschen des Kunden zusammengestellte Reise. Und in diesem Fall tritt das Reisebüro ausschließlich als Vermittler der jeweiligen Reiseleistungen auf.

Bietet ein Reisebüro allerdings eine von ihm selbst zusammengestellte Reise aus mehreren Komponenten (Flug, Hotel, Busrundreise) z.B. als Gruppenfahrt an, dann bewegt es sich im Bereich eines Veranstalters.

Das BGH-Urteil bezieht sich auf Pauschalreiseveranstalter à la TUI oder Neckermann, die vor Ort unter ihrem "Label" auch noch die Ausflüge verscherbeln. Das macht ein Reisebüro dann doch nicht, dass es auf den LH-Flieger noch sein Firmenlogo draufklebt Eek.

Du hast natürlich recht, dass gerade kleinere Veranstalter es zunehmend schwieriger haben durch eine solche Rechtsprechung.

Gruß

Carmen


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Moderatorin
Master Cruiser
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quote:
Bucht mir ein Reisebüro eine LH-Flug, eine Kreuzfahrt mit RCL und noch einen Mietwagen von Alamo und ggfs. noch ein Hotel in Miami über DER, dann handelt es sich ja nicht um eine Pauschalreise, sondern um eine nach den individuellen Wünschen des Kunden zusammengestellte Reise. Und in diesem Fall tritt das Reisebüro ausschließlich als Vermittler der jeweiligen Reiseleistungen auf.

In dem Fall ja aber.... wenn der Flug über DER kommt.

In dem momment wenn die Agentur 2 Leistungen von verschiede Anbieter verkauft (Kreuzfahrt von RCCL & individual Flug der LH)ist das eine Pauschal Reise und die Agentur der Veranstalter und muss den Sicherungsschein stellen. Aus genau diesem Grund sind viele Agenturen nur bereit Katalogangebote zu buchen oder in fall Kreuzfahrt wird das Reederei Package "empfohlen". hat der Kunde Sonderwünsche wie zum Beispiel stretch Limosine wird auch wieder nur in den bekannten Kataloge geblätteret und nicht für den Kunde oft günstigere direkt Buchung.

Das meinte ich damit das viele Agenturen die früher den extra Kilometer gegangen sind für ihre Kunden - es aus Angst einfach nicht mehr machen. Rein wirtschaftlich ist es auch der einzig kluge Schritt. Kuckt euch nur das Urteil mit FTI und dem Jungen in Griechenland an..... FTI hat das Schwimm/Rutschenparadis weder in seine Katalog erwähnt noch hat er die Tickets dafür verkauft und doch musste FTI mit 70.000 Euro zuzüglich die ganzen Gerichtskosten haften.Das hat leider folgen für den Service in unserem Lande.
 
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Master Cruiser
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Hallo moeve,

wir können uns da sicher noch lange streiten. Aber im Fall des Jungen in GR war die Rutsche des vom Pauschalanbieter ins Programm aufgenommenen Hotels "defekt". Der Pauschalanbieter hat die Pflicht das Hotel, das er unter seinem Namen "verkauft" regelmäßig zu prüfen. Das Reisebüro, das die Reise von FTI vermittelt hat, haftet aber nicht.

Bei unserer Kreuzfahrt mit RCI im April habe ich den Flug und die Kreuzfahrt über dasselbe Reisebüro gebucht. Der Sicherungsschein bezog sich ausschließlich auf die Kreuzfahrt und war von RCI. Der Flug war nicht über RCI gebucht, sondern sozusagen individuell. Durch den Verkauf von zwei Reiseleistungen wird das Reisebüro noch nicht Veranstalter im Sinne der hier angesprochenen Rechtsprechung. Auch handelt es sich noch nicht um eine Pauschalreise.

Eine Pauschalreise beinhaltet mehrere Reiseleistungen (Flug, Hotel, Transfer...) und in der Regel auch eine Reiseleitung vor Ort.

Und ich kenne noch keinen Fall, in dem ein Reisebüro haftbar gemacht worden ist, weil das Hotel erhebliche Sicherheitsmängel aufwies oder nicht den Beschreibungen im - nicht vom Reisebüro geschriebenen - Katalog des Veranstalters entsprach.

Gruß

Carmen


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Moderatorin
Master Cruiser
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Kurze Frage hast du ZWEI Rechnungen bekommen?

Das ist nämlich ein kleine Grauzone viele versuchen es als zwei komplett getrennte Leistungen aus zu geben. Zur Zeit gibt es im Reiserecht große diskussionen über diese Praxis. Rein rechtlich war das soo in der Rechtssprechung nicht vorgesehen. Nach den ganzen Pleiten war das ja auch der Grund wieso dieser Sicherungsscheine überhaupt eingeführt würden.

P.S Ich suche dir die passage raus den die habe ich ganz sicher noch irgendwo....
 
Posts: 972 | Location: Germany | Registered: February 20, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Serious Cruiser
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Hallo moeve,

warum nicht mal bei Wikipedia nachsehen, dort ist klar definiert, was eine Pauschalreise ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalreise

Schon alleine aus Haftungsgründen kann es sich nicht jedes Reisebüro leisten, als Veranstalter zu fungieren.

Also damit dürfte wohl alles klar sein!

Gruß

Jochen
 
Posts: 73 | Location: mitten in Hessen | Registered: October 04, 2006Edit or Delete MessageReport This Post
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