Es würde mich interessieren, welches Recht auf Schiffen zur Anwendung kommt. Könnte es sein, dass es dasjenige des Registerlandes ist? Also, wie bei der untergegangenen Fähre im Roten Meer, die unter panamesischer Flagge fuhr, dass die überlebenden Geschädigten in Panama zu klagen hätten? Es gibt ja auch etliche Kreuzfahrtschiffe, die unter einer Flag of Convenience fahren. Oder gilt ein anderes Recht?
Wäre für eine Aufklärung dankbar.
Viele genussvolle Seemeilen wünsch ich Euch allen!
Gruss von fern der Waterkant
Chrigel
"Costa Europa" - "Baltic Trader" - "Costa Classica" new cuise: 21.5.2006 with "Containerships VI"
Auf deutschen Schiffen (Schiffen unter deutscher Flagge) gilt das deutsche Strafrecht
<Auszug aus dem Strafgesetzbuch in der Fassung, gültig ab 01.01.1999, Zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 11.08.1999 Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes S. 1818 (Bundesgesetzblatt I, J. 1817, Nr. 43, S. 1817) §4 Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen (Regelung seit 01.01.1999 )
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen. ...> Gehe davon aus, dass es bei anderen Flaggenstaaten entprechend ist, oder? Uwe
Hallo, bin zwar kein Jurist, habe aber in meiner beruflichen Praxis öfters mit Rechtssachen zu tun...
Also: wie Uwe richtig sagt, gelten auf Schiffen die Gesetze jenes Staates, dessen Flagge das Schiff führt. Welches Recht aber anzuwenden ist, wenn etwa ein Franzose einen Italiener auf einem deutschen Schiff, das in einem marokkanischen Hafen liegt, erschlägt, das ist dann schon etwas komplizierter. Wahrscheinlich aber trotzdem das deutsche Strafrecht, obwohl die marokkanischen Behörden vor Ort sicher ein Wörtchen mitzureden haben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir auch die Frage, ab wann man "eingereist" ist: Sobald das Schiff von den Hafenbehörden abgefertigt wurde, oder erst, wenn man als Passagier einen Fuß an Land setzt und seinen Reisepaß vorweist???
Was das Rauchen an Bord eines italienischen Schiffes betrifft, so glaube ich, daß es deshalb gestattet ist, bzw. daß Raucher- und Nichtraucherzonen eingerichtet werden, weil es sich bei einem Schiff im Gegensatz zu einem Restaurant oder einer Bar an Land nicht um einen "öffentlichen Raum" handelt. Wenn ein Gastwirt in seinen Räumlichkeiten eine private Hochzeitsfeier abhält, dann kann er auch in Italien das Rauchen gestatten, weil ja keine fremden Gäste in Mitleidenschaft gezogen werden.
Soweit meine Interpretation als Laie...
LG
Wurxel
Posts: 809 | Location: Austria | Registered: February 08, 2006
Hallo Wurxel, auf den italienischen MSC-Schiffen ist das Rauchen in den Restaurants generell nicht gestattet.- Auf allen Costa-Schiffen gilt ebanfalls strengstes Rauchverbot: im Theater, in allen Restaurants (auch im Self-Service-Bereich), in den Gängen, Hallen, Aufzügen und Stiegen. In den Salons sind Raucherzonen eingerichtet. Uwe
@Uwe: schon klar, aber am italienischen Festland wäre es nicht einmal erlaubt, in einem Pub oder in einer Bar zu rauchen - und das ist eben der Unterschied zu italienischen Schiffen.
@Petkla: na sicher, außerhalb der 3-Meilen-Zone ist alles erlaubt!
Posts: 809 | Location: Austria | Registered: February 08, 2006
Hallo Chrigel, um noch einmal auf Deine Anfangsfrage zurück zu kommen: Paragraph 4 des deutschen Strafgesetzbuches besagt, dass alle an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen begangenen Taten, unabhängig von der Nationalität des Täters oder des Opfers dem Strafrecht des Staates unterfallen, dessen Flagge das Schiff oder Luftfahrzeug führt. Das ist das so genannte Flaggenprinzip. Uwe
ich glaube man muss da wohl etwas differenzieren. Die Bestimmungen sollten wohl nur auf die Bereiche in internationalen Gewassern zutreffen. In Nationalen Gewässern oder Häfen dürfte doch wohl eher das jeweils nationale Recht zuständig sein.
Ich Glaube nicht das Schiffe einen Diplomatischen Status haben.
Das ist nur meine Meinung, ohne fundiertes Rechtswissen.
Gruss Bernhard
Posts: 654 | Location: Remscheid | Registered: November 06, 2005
Hallo bekeuchel, die Diskussion über das jeweilige recht an Bord hatten wir schon mal 2005. Möchte hier gerne Stephan zitieren, der am 3. August 2005 folgendes schrieb: <...Ich kann nur für deutsches Recht sprechen, vermute aber, daß es bei den anderen Flaggenstaaten ähnlich bzw. gleich ist. Auf einem Schiff unter deutscher Flagge gilt uneingeschränkt deutsches Recht, ob im Hafen oder auf See. Wenn Behörden zB ein Schiff unter deutscher Flagge betreten, betreten sie deutsches Hoheitsgebiet. Flippt zB nun ein Crewmitglied oder ein Passagier aus, kann der Kapitän ihn an die örtlichen Behörden überstellen. In schlimmen Fällen wie zB Mord aber müssen die ihn nach Deutschland ausliefern, da er in jedem Fall nach deutschem Recht bestraft werden muss. Wie gesagt, so sieht es bei uns aus und ich vermute ganz stark, daß es bei den anderen Ländern genauso ist. Davon, daß das Recht eines Landes an Bord gilt, in dessen Hoheitsgewässern das Schiff liegt, habe ich noch nie was gehört...Viele Grüße Stephan>
wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte. Wenn es sich bei Schiffen und Flugzeugen analog verhält, dürfte eine deutesche Airline dann keine Zwischenlandung auf einem internationalen Flughafen machen, um zum Beispiel einen Radalierer loszuwerden? Wenn hier deutsches Recht zur Anwendung kommt müsste die Airline so jemanden an Bord behalten und nach Deutschland zurückfliegen. Wenn ich mich so recht erinnere liefen da schon mal Berichte durch die Presse das man sich solcher Leute durch eine Zwischenlandung entledigt hat.
Wenn nun ein deutscher Passagier einen Amerikaner in einem US-Hafen umbringt, werden die amerikanischen Behörden das deutsche Schiff nicht wieder aus den eigenen Hoheitsgewässern auslaufen lassen.
Ich glaube wirklich das die Rechtsregelung, deutsches Recht auf deutschen Schiffen gilt lediglich für internationale Gewässer. Aber wie gesagt ich bin kein Experte für internationales Seerecht.
Gruss Bernhard
Posts: 654 | Location: Remscheid | Registered: November 06, 2005
wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte. Wenn es sich bei Schiffen und Flugzeugen analog verhält, dürfte eine deutesche Airline dann keine Zwischenlandung auf einem internationalen Flughafen machen, um zum Beispiel einen Radalierer loszuwerd
Posts: 654 | Location: Remscheid | Registered: November 06, 2005
Wie ist es denn mit dem Schiff von Scientology? Die haben sich doch bewusst ein Schiff gewählt, um außerhalb der Rechtsbereiche ihre "Sachen" erledigen zu dürfen! Granitbert
Wenn Behörden zB ein Schiff unter deutscher Flagge betreten, betreten sie deutsches Hoheitsgebiet. Flippt zB nun ein Crewmitglied oder ein Passagier aus, kann der Kapitän ihn an die örtlichen Behörden überstellen. In schlimmen Fällen wie zB Mord aber müssen die ihn nach Deutschland ausliefern, da er in jedem Fall nach deutschem Recht bestraft werden muss.
Das heißt, natürlich können Airlines oder Schiffe renitente Passagiere im nächsten (Flug-)Hafen absetzen, wenn Gefahr im Verzug ist.
Zum "nationalen" Status eines Schiffes. Im Gegensatz zu Botschaften (oder in Österreich auch Universitäten) darf die Exekutive des Gastlandes das Schiff betreten, wenn Gefahr im Verzug ist, bzw. wenn sie vom Kapitän dazu aufgefordert wird. Beide Fälle sind logisch. Man stelle sich vor, die Küstenwache von Staat X stellt ein Schiff, das unter der Flagge von Staat Y fährt, und vermutet, daß Waffen und Drogen geschmuggelt werden. Sollen dann erst alle diplomatischen Verbindungen angeleiert werden, und die Küstenwache von X bei der Regierung von Y höflich nachfragen, ob sie den Schmugglerkahn filzen darf?????
Fall 2: Es passiert ein Mord auf einem Kreuzfahrtsschiff. Unter den Passagieren befinden sich weder Hercule Poirot noch Inspector Columbo samt Gattin. Der Fall ist auch nicht kompliziert, ein Passagier gesteht, daß er seine Gattin gegen einen Schrank geschubst hat, und sie sich dabei dummerweise das Genick gebrochen hat. Klassischer Fall von Totschlag. Trotzdem würde der Kapitän sicher sehr bestrebt sein, den Passagier samt Leiche der Gattin im nächsten Hafen von Bord zu bekommen - und ihn den Behörden, sie jedoch der Gerichtsmedizin zu übergeben. Überstellt werden sie dann beide in den Flaggenstaat (bzw. in seinem Fall, falls ein Überstellungsübereinkommen besteht, in seinen Heimatstaat). Anders wäre es ja kaum möglich, oder soll der besagte Passagier bis zum Ende der Kreuzfahrt an Bord bleiben, in Ketten unter Deck???
@Granitbert: Ich weiß ja nicht, unter welcher Flagge das Schiff der Scientologen fährt, aber es gibt sicher Staaten, die nach der Gabe einer entsprechenden Menge Kleingeld sämtliche Augen zudrücken, bzw. deren Rechtslage eben so ist, daß sie die Machenschaften von Scientology ganz legal zuläßt. Ich tippe mal stark auf karibische Staaten (aber das ist reine Raterei von mir!).
LG
Wurxel
Posts: 809 | Location: Austria | Registered: February 08, 2006
Also, das würde heissen, wenn ein Kreuzfahrt-Passagier beispielsweise wegen eines mangelhaft befestigten Teppichs einer Treppe stürzt und sich verletzt, dass dann ausserhalb der 3-Meilen-Zone das Register-Recht anzuwnden ist? Also wenn das Schiff als Heimat-Hafen Monrovia zeigt, dann liberianisches Recht anwendbar ist?
Gruss von fern der Waterkant
Chrigel
"Costa Europa" - "Baltic Trader" - "Costa Classica" new cuise: 21.5.2006 with "Containerships VI"
Ja, das würde ich schon so sehen! (Hoffentlich lachen sich nicht gerade ein paar Juristen krumm und bucklig, wenn sie das lesen!)
Ich glaube sogar, daß der von Dir geschilderte Fall gar nichts mit der 3-Meilen-Zone zu tun hat. Wenn Du dir auf einem liberianischen Schiff den Fuß brichst, dann gilt für Schmerzensgeldforderungen das liberianische Recht. Sonst müßte die Gesellschaft ja über Anwälte aus aller Herren Länder verfügen. Ist ja auch immer in den Reiseunterlagen vermerkt, wo der Gerichtsstandort ist (bitte nicht lachen, Juristen!!!).
Brichst Du dir als Eidgenosse den Fuß in einem Hotel in Monrovia, dann ist das rechtlich nicht anders wie auf einem liberianischen Schiff - glaube ich
LG
Wurxel
Posts: 809 | Location: Austria | Registered: February 08, 2006
Das ist eben genau das, was ich vermute, aber nicht sicher weiss. Ich selber hab immer drauf geschaut (bei meinen wenigen Reisen), welche Flagge das Schiff trägt. Die "Baltic Trader", ein Container-Feeder, hatte eine niederländische Flagge (Heimathafen Winschoten, NL). Hatte ich vorher abgeklärt.
Nun, für alle Kreuzfahrer, wenn dem so ist, das das Recht des Registerlandes gilt auf Schiffen, sollten da nicht jeweils die Flagge, d.h. das Registerland in den Katalogen respektive Flyers oder im Internet angegeben werden?
Der Kreuzfahrer sollte wohl wissen, dass er bei einer Reederei im Land X gebucht hat, die aber einer Firma im Lande Y gehört, der Pax selber aber dem Gesetz des Landes Y untersteht auf seiner Fahrt...
Deshalb, wenn dem so ist, sollte der Veranstalter die Flagge jeweils bekanntgeben, meine ich.
Gruss von fern der Waterkant
Chrigel
"Costa Europa" - "Baltic Trader" - "Costa Classica" new cuise: 21.5.2006 with "Containerships VI"
Deshalb, wenn dem so ist, sollte der Veranstalter die Flagge jeweils bekanntgeben, meine ich.
Hallo Chringel die Veranstalter werden sich hüten, dies an die große Glocke zu hängen, obwohl in jedem Katalog es irgendwo zu finden ist. Die so genannten "Billigflaggen" werden hier in der Presse doch gleichgestellt mit mangelnder Sicherheit, Rost, Ausbeutung des Personals usw. Diese Vorurteile haben sich in der Bevölkerung so festgesetzt wie das Wort "Luxusliner" das gleichzusetzen ist mit teuer, betuchte Passagiere usw. Es besteht ein sehr großer Unterschied zwischen Fracht- und Passagierschiffahrt, das will ich zugeben.Wenn ich mir manche Rostlaube, vor allem chinesische, im Hamburger Hafen ansehe, bekomme ich schon Bedenken Maritime Grüße Gerd
es ist so: Egal wo auch immer sich das Schiff befindet: Es ist immer ofizielles Territorium des Landes, in dem es registriert ist. Da ist es völlig gleichgültig, wo der Schiffseigner ansässig ist, welcher Veranstalter es betreibt oder wo es sich gerade befindet (im Hafen oder auf See). Im Hafen ist es nur so, daß die örtlichen Behörden das Recht haben, ein Schiff festzuhalten oder auszuweisen, wenn es z.B. Sicherheitsmängel aufweist oder eine potentielle Gefahr für den Hafen darstellt. Liegen jedoch keine juristisch nachvollziehberen Gründe vor, darf das Schiff nicht am Auslaufen gehindert werden. Auch wenn ein Land X bei einem anderen Land Y Staatsschulden hat, und ein Schiff mit Register des Landes X dort einläuft, darf das Land Y es als Gegenleistung festhalten. Aber das geht jetzt zu weit ins Detail. Auf jeden Fall zählt das Recht des Registerstaates an Bord des Schiffes, egal wo es sich auch immer befindet.