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CruiseReviews.com    cruise-chat.com    cruise-chat.com  Hop To Forum Categories  Seereisenforum  Hop To Forums  Kreuzfahrt-Lounge    Greift hier die Reiserücktrittsversicherung?

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Cruiser
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Hallo Profis,
hat jemand eine kompetente Antwort auf unsere Problemstellung? Wir haben auf der "Opera" eine Kreuzfahrt gebucht (2 Erw. 2 Kinder als Familie). Nun muss aber plötzlich ein Kind 4 Wochen vor Abreise in einer Herzklinik behandelt werden. Je nach Operationsverlauf wird möglicherweise eine mehrwöchige, vom Arzt angeordnete Überwachung notwendig. Die kann natürlich nicht auf einem Kreuzfahrtschiff erfolgen. Greift hier die Reiserücktrittsversicherung?
Besten Dank für die Mühe.

Maria
 
Posts: 8 | Registered: February 14, 2006Edit or Delete MessageReport This Post
Master Cruiser
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Hallo Maria,

ich denke, das Reisebüro, in dem ihr gebucht habt, kann euch die genaueste Auskunft geben, zumal ihr ja sicherlich die Kreuzfahrt-Buchung gemeinsam mit dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung getätigt habt.

Meines Erachtens greift hier die Versicherung schon, aber die Auskunft bitte nur mit Vorbehalt betrachten.

Ich wünsche dir jedenfalls für den Verlauf der Operation deines Kindes alles Gute und ihr könnt die Kreuzfahrt sicherlich irgendwann nachholen und unbeschwert geniessen.

Karo
 
Posts: 599 | Registered: July 02, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Cruise Guru
Picture of oppis
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Hallo Maria,

ich zitiere mal aus einer RR-Police, die ich zufällig vorliegen habe:

Der Versicherer ist im Umfang leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise oder deren planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann:
1) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, oder wenn die Reise für 2 gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist.

Dann kommen noch mehr Punkte, die für euren Fall aber keine Relevanz haben.

Ihr müßt nur eine glaubwürdige Bescheinigung der Klinik vorlegen und solltet vorher mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen. Ich weiß nicht, ob das Reisebüro der richtige Ansprechpartner in erster Instanz ist. Erst nach Klärung mit der Versicherung könnt ihr dort den Rest regeln.

Ich wünsche eurer gesamten Familie alles Gute für die kommende schwere Zeit und daß ihr die Kreuzfahrt bald nachholen könnt.

Marita




 
Posts: 1729 | Location: Wuppertal, Germany | Registered: January 21, 2005Edit or Delete MessageReport This Post
Cruise Commodore
Picture of Raoul Fiebig
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Hallo Maria,

definitiv sagen kann auch ich nicht, ob die Versicherung in diesem Fall eintreten wird, aber wie die Vorschreiber halte ich es für wahrscheinlich.

Ich denke auch, Ihr solltest a) Euer Reisebüro informieren und b) direkt beim Versicherer vorsprechen, denn das Reisebüro wird auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte tätigen sondern allerhöchstens aus seiner Erfahrung sprechen können.

Auch von meiner Seite die besten Wünsche!


Best regards,

Raoul Fiebig
 
Posts: 8338 | Location: Paderborn, Germany | Registered: June 07, 2002Edit or Delete MessageReport This Post
Master Cruiser
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Hallo Maria,

ich würde es für sinnvoll halten die Versicherung zu kontaktieren.

Unter Vorbehalt würde ich aber auch behaupten das das ein klassischer Fall für die Versicherung ist.

Gruss Bernhard
 
Posts: 654 | Location: Remscheid | Registered: November 06, 2005Edit or Delete MessageReport This Post
Moderatorin
Master Cruiser
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Sofort bei der Angentur anrufen und die Reise stonireren da mit jedem Tag warten der Schaden evtl höher sein könnte (und laut Versicherungsvertrag müssen sie denn Schaden für den Versichere so klein wie möglich halten). Der wird dann auch die angelegenheit mit der Versicherung ins laufen bringen WENN ihr dort die Versicherung auch abgeschlossen habt.

Wenn nicht dann sofort direkt den Kontakt mit dem Versicherer auf nehmen. Ich würde aber auch mit MSC reden vielleicht lassen die euch euere Reise gegen eine geringe Gebühr auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verlegen - dann muss die Versicherung gar nicht einspringen und ihr könnt euch auf einen schönen Urlaub nach der strapaze im Krankenhaus freuen.

Viel Glück und gute Genesung dem Kind

Ach so und die Sache vom Arzt bescheinigen lassen.....Hilft immer
 
Posts: 972 | Location: Germany | Registered: February 20, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Experienced Cruiser
Picture of Bine
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Aktuell zu dem Thema heute ein Bericht im Focus & Spiegel Online:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,412277,00.html

Edit: Artikel durch Link zum Artikel ersetzt. Bitte zukünftig Punkt 5.) der Forenregeln beachten! RF

This message has been edited. Last edited by: Raoul Fiebig,


Gruß Bine
________________________
Inspiration 1998/Sun Vista 1999/Superstar Leo (Norwegian Spirit) 2000/Norwegian Wind 2001/European Vision (MSC Armonia) 2002/AIDA Cara 2003/AIDA Blu 2004 (2mal)/Voyager o.t. Seas 2005/Color Fantasy 2005/Norwegian Jewel 2006/Vision of the Seas 2006/MSC Opera 2007
 
Posts: 332 | Location: Duisburg/Europe's largest inland harbour/Germany | Registered: March 31, 2004Edit or Delete MessageReport This Post
Cruise Guru
Picture of oppis
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Finde ich ein interessantes, aber auch nachvollziehbares Urteil. Ich hatte einen ähnlichen Fall jetzt bei meiner Firma: bei einem Ferienhaus-Mieter stand eine große Zahn-OP an. Statt abzusagen, daß ich noch einen anderen Mieter hätte annehmen können, hat er bis zum Tag der Anreise gewartet und mußte dann natürlich die kompletten Kosten bis auf die Endreinigung zahlen.
Hätte von Justice auch gerne gehört, wie es bei ihr mit der Stornierung und der Kosten weitergegangen ist. Vielleicht liest sie ja noch einmal mit und berichtet es uns.

Gruß, Marita




 
Posts: 1729 | Location: Wuppertal, Germany | Registered: January 21, 2005Edit or Delete MessageReport This Post
Master Cruiser
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quote:
Finde ich ein interessantes, aber auch nachvollziehbares Urteil. Ich hatte einen ähnlichen Fall jetzt bei meiner Firma: bei einem Ferienhaus-Mieter stand eine große Zahn-OP an. Statt abzusagen, daß ich noch einen anderen Mieter hätte annehmen können, hat er bis zum Tag der Anreise gewartet und mußte dann natürlich die kompletten Kosten bis auf die Endreinigung zahlen.
Hätte von Justice auch gerne gehört, wie es bei ihr mit der Stornierung und der Kosten weitergegangen ist. Vielleicht liest sie ja noch einmal mit und berichtet es uns.


Hallo Marita,

Du must hier einfach mal unterscheinden, ob Du als Vermieter oder Reisender auftritts.

Als Vermieter machst Du bestimmte Konditionen die der Reisende zu bezahlen hat.

Der Reisende, mit einer entsprechenden Versicherung muss die o. a. Kosten bezahlen, kann aber u. U. seine Reisenkostenrücktrittsversicherung damit belasten.

Wenn ich das richtig sehe übernimmt eine Versicherung nur den Schaden, der bei rechtzeitiger Anmeldung entstanden wäre. Bei Justice dürfte es sich um ein "schwebendes Verfahren" handeln, so das Sie zur Zeit keine Auskunft im Forum erteilen kann.

Sollte es anders sein, wäre ich an einer Antwort natürlich auch interessiert.

Warten wir es einfach mal ab.

Gruss aus dem frühsommerlichen Remscheid
 
Posts: 654 | Location: Remscheid | Registered: November 06, 2005Edit or Delete MessageReport This Post
Experienced Cruiser
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quote:
Originally posted by bekeuchel:
....
Der Reisende, mit einer entsprechenden Versicherung muss die o. a. Kosten bezahlen, kann aber u. U. seine Reisenkostenrücktrittsversicherung damit belasten.


Wenn ich das richtig sehe übernimmt eine Versicherung nur den Schaden, der bei rechtzeitiger Anmeldung entstanden wäre. ....Sollte es anders sein, wäre ich an einer Antwort natürlich auch interessiert.



Hallo Forumgemeinde, hier oppi und bekeuchel,

bereits vor mehr als 25 Jahren hatten ich diesbezüglich schon meine einschlägigen Erfahrungen mit einer ReiseRücktrittVersicherung machen dürfen:
Statt abends die geplante Reise in ein schwedisches Ferienhaus (hier die Verbindung zu/mit Marita) anzutreten, bin ich mit dem fertiggepackten Auto dem Krankenwagen mit meinem Sohn an Bord nachgefahren.
Da mir der behandelnde Arzt signalisierte, nach einer entsprechende Untersuchung mit anschließender „onenight“ Verweildauer auf Station, stünde wahrscheinlich einer verspäteten Reise nicht weiter im Wege, veranlasste ich damals, dass dem Vermieter dies per Telefon und Telegramm mitgeteilt wurde – ich verbrachte ja die Nacht bei meinem Nachwuchs!
Als dann die endgültige Absage der Reise doch unvermeidbar wurde, wurde dies ebenfalls dem Vermieter, dem Vermittler und natürlich auch dem Versicherungsträger in entsprechender Form mitgeteilt!
Die Überraschung folgten dann nach einigen Wochen: Die ReiseRücktrittVersicherung verweigerte die Kostenübernahme mit dem Verweis, wir hätten bereits mit der Erkrankung des mitreisenden Kindes die Reise in Gänze stornieren müssen. Durch unsere 1-tägige!! zögerliche Haltung hätten wir den Versicherungsschutz verwirkt, da dem Vermittler und dem Vermieter keine ausreichende Möglichkeit eingeräumt werden konnte, das Objekt anderweitig weiterzuvermitteln.
Da die Versicherung einen auswärtigen Sitz hatte – was haben wir damals darauf geachtet, wo die Versicherung ihren Gerichtstand hat! – hätte es zur Durchsetzung unseres „Anspruches“ neben einem ortsansässigen noch eines Korrespondenzanwaltes bedurft, um „irgendetwas zu stemmen“.

In dem hier vorgetragenen Fall, wo bereits heute schon die „Gefahr besteht, Leistungen aus der Versicherung“ abfordern zu müssen – ich gehe ja davon aus, das unser Forummitglied viel lieber mit allen gesunden Familien in den Erholungsurlaub abdüsen würde, wenn es denn vertretbar ist -- steht zu befürchten, dass sich die Versicherungsgesellschaft genau auf diese Gefahrenabwendung/-minimierung zurückziehen wird und wenn überhaupt, erst nach „deutlicher Auseinandersetzung“ zu Teilleistungen bereit sein wird.

Bleibt also nur unserem Forumsmitglied justice (Maria) zu raten, wahrscheinlich auch im Interesse des kleinen Patienten, auf diese Reise zu diesem Zeitpunkt zu verzichten und mit dem Veranstalter schon jetzt nach einer Alternativ-Cruise zu vergleichbaren Konditionen zu suchen!

Ich für meinen Teil würde mich „dieses Risikos in g e s u n d h e i t l i c h e r und finanzieller Hinsicht“ nicht aussetzen wollen! Ich selbst musste in 2003 aus ähnlichem Grund binnen kurzer Zeit eine zweite, meine Ersatz-cruise, ebenfalls absagen, wenngleich zwischen Eingriff und Cruise noch locker einige Wochen lagen, aber der Genesungsverlauf eine solche Reise nicht zuließ.

Glaubt mir, es würde kein Urlaub, deshalb schon jetzt nach der Alternative suchen!

Weiterhin, schönen Abend,

mmGaB

Klaus

KL-Berlin
 
Posts: 362 | Registered: April 14, 2005Edit or Delete MessageReport This Post
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